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MEDIATIONSABTEILUNG
ALLGEMEINES ZIVILRECHT
ARBEITSRECHT
MEDIATION
Vor Gericht sind die Parteien der
Zeitplanung, Tagesform, der Öffentlichkeit und der
Entscheidung der Richter ausgeliefert. Insbesondere zur Bewahrung von Arbeits-, Geschäfts-,
Vereins- und Familienbeziehungen ist es meistens sinnvoller und kostengünstiger,
außergerichtliche Lösungen für Streitfälle zu suchen. Ein Arbeitgeber, der von
seinem Mitarbeiter verklagt wird,
dürfte selbst im Erfolgsfall kein angenehmer Chef mehr sein...
Während
die Schlichtung zu einer Entscheidung des Schlichters führt, finden bei
Verhandlung und Mediation die Parteien unter fachkundiger Anleitung eine Lösung.
Besuchen
Sie unsere
Mediationsabteilung.
Wir
sind auf den Gebieten Verhandlungsausbildung und operativ in der Vertrags-, Vereins-,
Gesundheits-, Erb- und Wirtschaftsmediation tätig.
Sollte
Sie Ihre eigenen Verhandlungskompetenzen steigern wollen,
besuchen Sie
unser
Forum
Erfolgstraining.
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